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'''Ratschlag''' (oder ''persönlicher Rat'', ''Empfehlung'') sind kostenlose und unverbindliche en in der , die ein bestimmtes oder von en auslösen sollen.

Allgemeines

Der Ratschlag ist die ?unmittelbar an eine .

Etymologie

Ratschlag und Beratung haben ?Rat? als Wortinhalt, dem eine umfangreiche zugrunde liegt.
Das sinnierte. Eine Lösung dieser Räterunde wurde als Ratschlag bezeichnet.

Das Wort ?Ratschlag? stammt aus dem , ''Deutsches Wörterbuch'', 1968, Sp. 2858; ISBN 978-3423347433</ref> Es geht zurück auf das althochdeutsche Verb , was ?beraten?, ?helfen?, ?ratschlagen? oder ?einen Rat erteilen? bedeutet.

Das Wort ''Rat'' bezeichnet ursprünglich die Mittel, die zum notwendig sind (vgl. oder ). ''Raten'' bedeutete ursprünglich, sich geistig etwas zurechtlegen, überlegen, sich etwas aussinnen, Vorsorge treffen, vorschlagen, empfehlen. Es wird ein ''Rat'' einberufen, beispielsweise ein oder , sie versammeln sich im . Bei einem solchen ''Rat'' handelt es sich um ein , welches sich um die Belange von Bürgern kümmert.

Situationen

Der Ratschlag kann innerhalb der oder erteilt werden (?väterlicher Rat?, ?mütterlicher Rat?), von , in en wie (vom an im Rahmen der ) oder allgemein unter Privatpersonen. Gelegentlich werden Ratschläge in unverständlicher oder verschlüsselter Form gegeben, z. B. durch ein oder als . Vorausgesetzt wird stets, dass der Rat Gebende mehr en oder hat als die Person, der ein Ratschlag erteilt wird. stellte hierzu klar: ?Wer nicht das gleiche erlebt hat wie ich, der soll mir keinen Ratschlag geben?. ?Guter Rat ist teuer? soll darauf hinweisen, dass Beratung nicht kostenlos ist.

Ratschläge finden sich darüber hinaus in Form des ; so in vielen Zeitschriften (z. B. , häufig in eigenen ), in speziellen Ratgeber-Büchern und in speziellen Ratgeber-Sendungen im Fernsehen (z. B. ).

Abgrenzung

Die stammt etymologisch zwar von derselben Wurzel, doch wird heute hierunter eine , meist liche von (wie durch , durch ), Institutionen (, ) oder ( durch e, durch ) verstanden. Die Beratung unterliegt meist der (Ausnahme bildet die ), der Ratschlag dagegen nicht. Unverbindliche Ratschläge im Alltag, z. B. die Erkundigung nach dem Weg zum Rathaus, sind gemäß Abs. 2 nicht pflichtig, falls sie sich als unzutreffend erweisen.

International

Im schweizerischen bezeichnet ''Ratschlag'' eine Vorlage des (Exekutive) an den (Legislative); er enthält nebst dem Gesetzesentwurf Ausführungen zu dessen Entstehung, zu den Ergebnissen eines allfälligen Vernehmlassungsverfahrens sowie Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise